
Für Nutzer von Online-Marktplätzen – Finanzamtsbescheinigung
Steuern und Rechnungswesen •
Ab 2019 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen Aufzeichnungen über die Verkäufer führen, die auf ihrem elektronischen Marktplatz Waren anbieten. Auf Anforderung sind diese Aufzeichnungen der Finanzverwaltung zwecks steuerlicher Überprüfung der...
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